Nutzungsordnung zum Einsatz von Informationstechnologie
durch die Schülerinnen und Schüler der städtischen Kölner Schulen
 
Sehr geehrte Eltern!
 
Die Stadt Köln stellt den städtischen Kölner Schulen (nachfolgend „Schule“) unterschiedliche Informationstechnologien als Lehrmittel für unterrichtliche Zwecke zur Verfügung. Der Einsatz dieser Informationstechnologien birgt tatsächliche und rechtliche Risiken, die durch einen sorgsamen, verantwortungsbewussten und Ressourcen schonenden Umgang vermieden werden können. Als Schulträger ist die Stadt Köln gesetzlich verpflichtet, für die Bereitstellung, die Unterhaltung und Sicherheit der Informationstechnik in der Schule Sorge zu tragen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt die Schulleitung die nachfolgende Nutzungsordnung bekannt. Sie wird Teil der Hausordnung (soweit vorhanden) und ist insoweit für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.
 
Die ausführliche Nutzungsordnung können Sie hier einsehen!