Besuch beim Kölner Stadtanzeiger
Die 8. Klasse unserer Schule unternahm einen aufregenden Ausflug zum Kölner Stadtanzeiger.
Dort erhielten wir einen faszinierenden Einblick in die Welt des Journalismus.
Wir wurden herzlich empfangen und durften die verschiedenen Abteilungen des Zeitungsverlags besichtigen.
Es war eine schöne Erfahrung.
Weitere Projekte im Fach Deutsch:
Wettbewerb "Begegnung mit Osteuropa"
Lesung "Die Chroniken von Narnia"
1. Aufgaben und Ziele
„Der Deutschunterricht in der Realschule hat die Aufgabe, die sprachlichen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, d. h. ihre Verstehens-, Ausdrucks- und Verständigungsfähigkeit weiterzuentwickeln. Er baut auf den in der Grundschule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf und bereitet auf den Übergang in weitere Ausbildungszusammenhänge vor.“ (aus: Kernlehrplan Deutsch, S. 11)
Der Deutschunterricht an der Realschule am Rhein folgt den Vorgaben des Kernlehrplans Deutsch aus dem Jahr 2004. Hier werden die Aufgaben und Ziele des Deutschunterrichts für alle Realschulen in Nordrhein-Westfalen verbindlich festgelegt. Anders als in früheren Richtlinien werden in den Kernlehrplänen keine Themen vorgegeben, die im Unterricht durchgenommen werden müssen. Anstelle von Themen sind Kompetenzen getreten, die die Schülerinnen und Schüler jeweils am Schluss der Jahrgangsstufen 6, 8 und 10 erworben haben sollen. Eine detaillierte Übersicht über die Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Fach Deutsch bis zum Ende der Jahrgangsstufen 8 bzw. 10 erworben haben sollen, teilen die Klassenlehrer bei den Klassenpflegschaftssitzungen zu Beginn des Schuljahres aus.
Über die konkrete inhaltliche, thematische und methodische Gestaltung des Unterrichts entscheidet der Fachlehrer.
2. Kriterien der Leistungsbewertung
Die Fachkonferenz Deutsch der Realschule am Rhein hat auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 6 APO–SI und dem Kernlehrplan Deutsch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Regionalen Fachkonferenz Deutsch vom 1.12.2009 folgende Kriterien der Leistungsbewertung festgelegt:
Bei der Leistungsbewertung im Fach Deutsch werden drei Bereiche berücksichtigt:
1. Schriftliche Arbeiten („Klassenarbeiten“)
2. Sonstige Leistungen im Unterricht
3. Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen (nur in Klasse 8)
Schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen im Unterricht fließen zu gleichen Teilen in die Zeugnisnote ein; die Ergebnisse der Lernstandserhebungen in Klasse 8 werden ergänzend und in angemessener Form berücksichtigt.
Schriftliche Arbeiten („Klassenarbeiten“)
Klasse |
Zahl der Arbeiten |
Dauer der Arbeiten |
7 |
6 |
1-2 Std. |
8 |
5 (+ LSE) |
1-2 Std. |
9 |
4 |
2-3 Std. |
10 |
4 (+ ZP 10) |
2-3 Std. |
- für die Klassenarbeiten gelten die in den Kernlehrplänen vorgegebenen Aufgabentypen 2, 3, 4a, 4b, 5 und 6 (vgl. Kernlehrplan Deutsch, S. 43ff.)
- die Klassenarbeiten enthalten immer eine Verstehensleistung und eine Darstellungsleistung
- Diktate sind als Teil der Klassenarbeit zulässig
- gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung der Note von einer Notenstufe
- ein hohes Maß an sprachlicher Sicherheit bedingt eine Notenanhebung von einer Notenstufe
- einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere Form der Leistungsüberprüfung ersetzt werden
- der Fachlehrer entscheidet, ob entschuldigt versäumte Klassenarbeiten nachgeschrieben werden oder durch eine Prüfung zu ersetzen sind / unentschuldigt versäumte Klassenarbeiten werden mit der Note „ungenügend“ bewertet
Sonstige Leistungen im Unterricht
- die sonstigen Leistungen erfassen schriftliche und mündliche Leistungen im Unterricht
(z. B. Beiträge zum Unterricht, Präsentationen, Protokolle, Referate usw. ) - berücksichtigt werden Qualität und Kontinuität der Leistungen
Ergebnisse der Lernstandserhebungen (nur in Klasse 8)
- die Lernstandserhebungen werden in der Regel nicht benotet
- sie finden bei der Leistungsbewertung ergänzend zu den Klassenarbeiten und den sonstigen Leistungen im Unterricht in angemessener Form Berücksichtigung
Die Benotung und ihre Bedeutung
sehr gut (1) → die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße
gut (2) → die Leistung entspricht den Anforderungen voll
befriedigend (3) → die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen
ausreichend (4) → die Leistung weist Mängel auf, entspricht den Anforderungen aber noch
mangelhaft (5) → die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, zeigt aber, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können
ungenügend (6) → die Leistung entspricht den Anforderungen nicht und auch die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit
behoben werden können / Leistungsverweigerung wird mit ungenügend bewertet
Neu: Die reformierte, kompetenzorientierte Leistungsbewertung
- Maßstab für die Leistungsfeststellung sind die erworbenen Kompetenzen, die in den Kernlehrplänen sowie in den Auswertungen zu den Lernstandserhebungen und den zentralen Prüfungen aufgeführt sind
- neben dem Produkt wird ausdrücklich auch der Lernprozess in die Leistungsbeurteilung einbezogen
Stand: 10. Juni 2011